Service

Wenn es darauf ankommt, sind wir für dich da!

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Manchmal braucht es das persönliche Gespräch.

Du benötigst qualifizierten Support über unsere digitalen Lösungen hinaus? Du hast Fragen, beispielsweise zu Kontoführung oder Vermögensplanung und möchtest das gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern? Kein Problem, melde dich bei uns telefonisch oder vereinbare einen Termin für einen Videocall.

Für technischen Support, zum Beispiel bei Fragen zum Login etc., stehen wir dir gerne von Montag bis Freitag von 08.00-17.30 Uhr unter der Helpline +41 (0)58 268 16 30 zur Verfügung.

Bei Fragen rund um unsere Service-Leistungen stehen wir dir Montag bis Freitag von 08.00-17.30 Uhr unter der Telefonnummer +41 (0)58 268 16 00 zur Verfügung.

Oder reserviere dir einen Beratungstermin mittels untenstehendem Kontaktformular – dienstags und donnerstags bieten wir Beratungen bis 19.00 Uhr an.

So ist dein Guthaben gesichert.

Was bedeutet Einlagensicherung?
Deine Guthaben sind bei der Bank CIC (Schweiz) AG durch das System der Einlagensicherung geschützt. Im Fall eines Konkurses sichert dieses gemäss Regelung im Gesetz deine Guthaben bis CHF 100 000 vor dem Verlust. Wenn du mehrere Konten bei der Bank CIC (Schweiz) AG besitzt, werden die Guthaben zusammengezählt; es sind maximal CHF 100 000 gesichert.

Was passiert mit meinen Wertschriften im cleverinvest Portfolio?
Wertschriften in Form von Aktien, Obligationen, Fonds, Zertifikate und so weiter sind Eigentum der Kundin oder des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Im Fall eines Bankenkonkurses werden sie an die Kundschaft herausgegeben und können auf ein anderes Wertschriftendepot übertragen werden.

Wie sieht die Absicherung des Freizügigkeits- oder Säule 3a-Guthabens im Falle eines Konkurses der Bank aus?
Das Guthaben auf dem Freizügigkeits- oder Säule 3a-Konto ist nicht durch die Einlagensicherung gesichert, es ist jedoch bis maximal CHF 100 000 pro Kunde und Vorsorgestiftung konkursrechtlich privilegiert (2. Konkursklasse). Die Privilegierung des Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthabens gilt zusätzlich und unabhängig von den übrigen gesicherten und privilegierten Guthaben des einzelnen Vorsorgenehmers bei der Bank (beispielsweise Privat- oder Sparkonto). Freizügigkeits- und Säule 3a-Guthaben in Form von Vorsorgefonds sind nicht betroffen. Die Vorsorgefonds stehen im Eigentum der Freizügigkeits- oder der Säule 3a-Stiftung und werden im Konkurs der Bank an die Vorsorge-Stiftung herausgegeben.

Services

Bankenwechsel – einfach gemacht.

Gerne unterstützen wir dich beim Transfer deines Vermögens, damit der Wechsel möglichst einfach und unkompliziert für dich ist. Briefvorlagen unterstützen dich dabei, deinen Arbeitgeber, deine Versicherung und weitere Kontakte über den Bankenwechsel zu informieren.